Rückschlag

Bundestag lehnt Ahrtal-Aufbauhilfe ab

Wiederaufbauinitiative der Union scheitert im Bundestag

Dernau im Ahrtal
Foto: Getty Images

Am Donnerstag, dem 25. April 2024, hat der Bundestag den Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Wiederaufbau im Ahrtal durch Anpassungen bei der Aufbauhilfe 2021 beschleunigen“ (20/10382) abgelehnt.

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Dagegen stimmten die Koalitionsfraktionen, während die Unionsfraktion, die AfD und die Gruppe Die Linke dafür votierten. Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen (20/11117) hatte eine Beschlussempfehlung dazu abgegeben. Die Abstimmung über einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Flutopfer von 2021 nicht im Stich lassen – Antragsfristen für Wiederaufbau-Fonds zügig verlängern“ (20/4325) wurde hingegen von der Tagesordnung gestrichen.

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Weitere Informationen

Antrag der CDU/CSU

Die Unionsfraktion setzte sich für eine Überarbeitung des Aufbauhilfe-Regelwerks im vom Hochwasser betroffenen Ahrtal in Rheinland-Pfalz ein, das im Juli 2021 schwer von der Flut getroffen wurde. Die Bundesregierung sollte dazu aufgefordert werden, gemeinsam mit dem Land Rheinland-Pfalz und möglicherweise anderen Bundesländern zu prüfen, welche Möglichkeiten innerhalb des bestehenden rechtlichen Rahmens bestehen, um den Wiederaufbau zu beschleunigen. Insbesondere sollten die Bereiche überarbeitet werden, die nach wie vor Kommunen, Bürger, Vereine und Unternehmen vor „unüberwindbare Herausforderungen“ stellen.

Zu den Vorschlägen gehörte beispielsweise die Möglichkeit, mehrere ähnliche Einrichtungen wie Sportplätze zusammenzulegen, falls die Gesamtkosten für den Wiederaufbau dieser Einrichtungen nicht höher wären als die Summe der Einzelprojekte. Außerdem sollten die Kosten für die Modernisierung auf den aktuellen technischen Standard nicht nur für Projekte übernommen werden, die einen formellen Bauantrag erfordern, sondern auch für „zwingend erforderliche Sanierungen“. Die Unionsfraktion plante zudem, den Aufbau von Nahwärmenetzen aus den Mitteln für den Wiederaufbau zu fördern, mindestens bis zur Höhe der Kosten für die Wiederherstellung zerstörter Heizanlagen einzelner Gebäude.

Zinskosten für Liquiditätskredite erstatten

Die Unionsfraktion forderte, dass die Zinskosten für Liquiditätskredite zur Vorfinanzierung von Wiederaufbaumaßnahmen den Kommunen aus dem Wiederaufbauhilfefonds erstattet werden sollten, sofern noch keine Abschlagszahlungen erfolgt waren oder diese nicht ausreichen. Des Weiteren sollte es den Kommunen ermöglicht werden, Mittel aus dem Fonds bereits dann abzurufen, wenn ein genehmigter kommunaler Maßnahmenplan für den Wiederaufbau mit entsprechender Kostenschätzung vorliegt.

Außerdem sollte es möglich sein, gesetzlich vorgeschriebene energetische Standards aus dem Fonds zu fördern. Die Unionsfraktion betonte außerdem die Notwendigkeit, klarzustellen, dass die Verlegung von Gebäuden an einen hochwassersicheren Standort aus Mitteln des Fonds förderfähig ist. Die hohe Anzahl noch ausstehender Wiederaufbauprojekte im Ahrtal wurde als Begründung genannt.

Quelle: Deutscher Bundestag